Lexikon

Luftverkehrsgesetz

in der Fassung vom 10. 5. 2007, regelt die Erlaubnis für Luftfahrer, die Genehmigung von Luftplätzen und gewerbsmäßigen Luftfahrtunternehmen, bildet die Grundlage für die Verkehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung mit zahlreichen Durchführungsverordnungen) und die Zulassung von Luftfahrzeugen und Geräten (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und regelt die zivilrechtliche Haftung für Unfälle gegenüber Fluggästen an Bord und gegenüber Dritten.
Wissenschaft

Solarzelle statt Ladesäule

Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...

Atom
Wissenschaft

Atomare Antreiber

Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon