Lexikon
Luftverkehrsgesetz
in der Fassung vom 10. 5. 2007, regelt die Erlaubnis für Luftfahrer, die Genehmigung von Luftplätzen und gewerbsmäßigen Luftfahrtunternehmen, bildet die Grundlage für die Verkehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung mit zahlreichen Durchführungsverordnungen) und die Zulassung von Luftfahrzeugen und Geräten (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und regelt die zivilrechtliche Haftung für Unfälle gegenüber Fluggästen an Bord und gegenüber Dritten.
Wissenschaft
Warum manche Menschen keine Freude an Musik empfinden
Musik kann uns emotional berühren, zum Tanzen animieren und soziale Beziehungen fördern. Doch manche Menschen lassen die Klänge kalt – obwohl ihr Gehör intakt ist und sie in anderen Bereichen durchaus Freude empfinden. Studien zeigen, dass bei diesen „musikalischen Anhedonisten“ die Verbindung zwischen der Hörrinde und den...
Wissenschaft
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...
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