Lexikon

Luftverkehrsgesetz

in der Fassung vom 10. 5. 2007, regelt die Erlaubnis für Luftfahrer, die Genehmigung von Luftplätzen und gewerbsmäßigen Luftfahrtunternehmen, bildet die Grundlage für die Verkehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung mit zahlreichen Durchführungsverordnungen) und die Zulassung von Luftfahrzeugen und Geräten (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und regelt die zivilrechtliche Haftung für Unfälle gegenüber Fluggästen an Bord und gegenüber Dritten.
Homo sapiens, Mensch, Menschgeschichte
Wissenschaft

Ein Mensch wie wir

Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...

Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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