Lexikon

Luftverkehrsgesetz

in der Fassung vom 10. 5. 2007, regelt die Erlaubnis für Luftfahrer, die Genehmigung von Luftplätzen und gewerbsmäßigen Luftfahrtunternehmen, bildet die Grundlage für die Verkehrsvorschriften (Luftverkehrs-Ordnung mit zahlreichen Durchführungsverordnungen) und die Zulassung von Luftfahrzeugen und Geräten (Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) und regelt die zivilrechtliche Haftung für Unfälle gegenüber Fluggästen an Bord und gegenüber Dritten.
Flüsterbremsen, Lärm, Bahn
Wissenschaft

Auch leise ist zu laut

Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...

Elektro-Auto
Wissenschaft

Hacker mit an Bord

Immer mehr Sensoren, elektronische Assistenzsysteme und die Vernetzung von Verkehrsteilnehmern machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Doch sie bieten auch eine Angriffsfläche für einen Datenraub oder die Manipulation der Fahrzeugtechnik. von HEIKE STÜVEL Von außen betrachtet wirkt alles harmlos. Ein Auto steht glänzend...

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