Lexikon
Frachtvertrag
ein Werkvertrag, in dem ein Frachtführer oder Verfrachter dem Versender (meist Absender) oder Befrachter die Beförderung von Frachtgut zu einem bestimmten Ziel gegen Zahlung der Fracht verspricht. Der Frachtvertrag ist vielfach durch zwingendes Wirtschaftsordnungsrecht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der individuellen Gestaltung entzogen (z. B. Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998, Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung vom 26. 9. 1969, Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. 5. 2007; EU-Regelungen). – In der
Schweiz
ist der Frachtvertrag durch Art. 440 ff. OR als Unterfall des Auftrags geregelt. – Österreich:
Luftverkehrsgesetz vom 21. 8. 1936; Güterbeförderungsgesetz vom 27. 3. 1952, Eisenbahnverkehrsordnung vom 6. 7. 1954, Postgesetz vom 13. 2. 1957, Binnenschifffahrtsgesetz vom 20. 5. 1898.
Wissenschaft
Leben und Tod auf fremden Welten
Astronomen fahnden nach Bio- und Technosignaturen in den Atmosphären von Exoplaneten. von RÜDIGER VAAS Zurzeit nimmt 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt ein Teleskop seine Arbeit auf, das weiter ins Weltall spähen kann als alle Sternwarten zuvor in der Menschheitsgeschichte: das nach einem früheren NASA-Administrator...
Wissenschaft
Higgs und neue Horizonte
Das Standardmodell der Elementarteilchen – eine triumphale Erfolgsgeschichte. von RÜDIGER VAAS Wissenschaft ist nicht Sport – obschon zuweilen ein Wettrennen mit Siegern und Verlierern, bei dem es dann um Ruhm und Ehre geht. Denn Wissenschaft ist auch ein menschliches Geschäft, wenngleich in ihr letztlich nur der...