Lexikon
Frachtvertrag
ein Werkvertrag, in dem ein Frachtführer oder Verfrachter dem Versender (meist Absender) oder Befrachter die Beförderung von Frachtgut zu einem bestimmten Ziel gegen Zahlung der Fracht verspricht. Der Frachtvertrag ist vielfach durch zwingendes Wirtschaftsordnungsrecht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der individuellen Gestaltung entzogen (z. B. Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998, Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung vom 26. 9. 1969, Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. 5. 2007; EU-Regelungen). – In der
Schweiz
ist der Frachtvertrag durch Art. 440 ff. OR als Unterfall des Auftrags geregelt. – Österreich:
Luftverkehrsgesetz vom 21. 8. 1936; Güterbeförderungsgesetz vom 27. 3. 1952, Eisenbahnverkehrsordnung vom 6. 7. 1954, Postgesetz vom 13. 2. 1957, Binnenschifffahrtsgesetz vom 20. 5. 1898.
Wissenschaft
Taktgeber Mond
Der Mond bewegt nicht nur die Wassermassen der Meere. Auch viele Meeresbewohner richten sich nach ihm aus. Von Wiebke Pfohl Es ist der 11. Oktober 1492, Christoph Kolumbus und seine Mannschaft von der Santa Maria beobachten ein Phänomen, das Forschende erst Jahrhunderte später aufklären werden. Gegen 10 Uhr abends, vier Stunden...
Wissenschaft
Lebendiger Biozement auf Pilzbasis repariert sich selbst
Baustoffe wie Beton haben einen schlechten Klima-Fußabdruck, weil bei ihrer Herstellung große Mengen an CO2 freigesetzt werden. Nun haben Ingenieure ein neues Biomaterial entwickelt, das eine nachhaltige Alternative darstellen könnte. Dieser Baustoff wird aus lebenden Bakterienzellen und dem wurzelähnlichen Myzel eines Pilzes bei...