Lexikon
Frachtvertrag
ein Werkvertrag, in dem ein Frachtführer oder Verfrachter dem Versender (meist Absender) oder Befrachter die Beförderung von Frachtgut zu einem bestimmten Ziel gegen Zahlung der Fracht verspricht. Der Frachtvertrag ist vielfach durch zwingendes Wirtschaftsordnungsrecht oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der individuellen Gestaltung entzogen (z. B. Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung vom 22. 6. 1998, Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung vom 26. 9. 1969, Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. 5. 2007; EU-Regelungen). – In der
Schweiz
ist der Frachtvertrag durch Art. 440 ff. OR als Unterfall des Auftrags geregelt. – Österreich:
Luftverkehrsgesetz vom 21. 8. 1936; Güterbeförderungsgesetz vom 27. 3. 1952, Eisenbahnverkehrsordnung vom 6. 7. 1954, Postgesetz vom 13. 2. 1957, Binnenschifffahrtsgesetz vom 20. 5. 1898.
Wissenschaft
Leben nach dem Krebs
Die Zahl der sogenannten Cancer Survivors steigt. Doch die psychischen Folgen der Krebserkrankung beeinträchtigen die Betroffenen langfristig massiv. von DANIELA LUKAßEN-HELD In Deutschland leben rund 4,5 Millionen Menschen mit und nach einer Krebserkrankung. Mehr als 60 Prozent von ihnen sind nach Angaben des Deutschen...
Wissenschaft
Denisova-Erbgut könnte Besiedlung Amerikas erleichtert haben
Als die Vorfahren der heutigen amerikanischen Ureinwohner vor vielen tausend Jahren erstmals den neuen Kontinent besiedelten, könnte ihnen eine frühmenschliche Genvariante geholfen haben. Eine Studie zeigt, dass das Immun-Gen MUC19 bei vielen Menschen mit indigener amerikanischer Abstammung in einer Variante vorliegt, die...
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Das große Sterben
Wie unsere klassische Welt entsteht
Erde zu Erde
Kreisverkehr
Flug in die Zukunft
Die heiße Jugend des Mondes