Schmuggel
verbotswidriges Verbringen von Sachen über die Grenze; nach der Abgabenordnung (AO) verbotswidrige Einfuhr, Ausfuhr u.und Durchfuhr von Gegenständen ohne ordnungsgemäße Gestellung bei der zuständigen Zollstelle (Hinterziehung von Eingangsabgaben, Bannbruch); ist in der AO mit Geld- u.und Freiheitsstrafen bedroht.









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