Wahrig Fremdwörterlexikon
Konterbande
Kọn|ter|ban|de 〈f.; –, –n〉
[< frz. contrebande »Schleichhandel, Schmuggel(ware)«] 1 〈urspr.〉
Schmuggelware
2 〈Völkerrecht〉
kriegswichtige Ware, die neutrale Staaten nicht in kriegführende Staaten einführen dürfen
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