Lexikon

Schwurgericht

erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und Strafzumessung voll gleichwertig; früher stimmten sie nur über die Schuldfrage ab. Im Schwurgericht, das in Deutschland erstmals in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 vorgesehen war, ist die demokratische Forderung nach Beteiligung von Laien als Vertretern der Allgemeinheit an der Rechtsprechung besonders ausgeprägt verwirklicht. Österreich: Geschworenengericht. Schweiz: Assise. Schöffengericht.
Universum
Wissenschaft

Die verschollenen Schwestern

Die Sonne entstand einst zusammen mit anderen Sternen in einem Sternhaufen. Doch wo sind diese stellaren Geschwister geblieben? von THORSTEN DAMBECK Wüst und leer sei es gewesen und außerdem finster. So soll es der Bibel zufolge zu Anbeginn der Erde gewesen sein. Doch bekanntlich sollte man Bibeltexte nicht allzu wörtlich nehmen...

Triebwerk, Maschine,
Wissenschaft

Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon