Lexikon
Schwurgericht
erstinstanzliches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für besonders bedeutsame Strafsachen im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland; errichtet beim Landgericht, besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen (bis 1972 Geschworene genannt). Deren Stimmrecht ist heute dem der Berufsrichter in Schuldfrage und Strafzumessung voll gleichwertig; früher stimmten sie nur über die Schuldfrage ab. Im Schwurgericht, das in Deutschland erstmals in der Paulskirchen-Verfassung von 1849 vorgesehen war, ist die demokratische Forderung nach Beteiligung von Laien als Vertretern der Allgemeinheit an der Rechtsprechung besonders ausgeprägt verwirklicht. – Österreich: Geschworenengericht. – Schweiz: Assise. Schöffengericht.
Wissenschaft
Die verschollenen Schwestern
Die Sonne entstand einst zusammen mit anderen Sternen in einem Sternhaufen. Doch wo sind diese stellaren Geschwister geblieben? von THORSTEN DAMBECK Wüst und leer sei es gewesen und außerdem finster. So soll es der Bibel zufolge zu Anbeginn der Erde gewesen sein. Doch bekanntlich sollte man Bibeltexte nicht allzu wörtlich nehmen...
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...