Lexikon

Dienstverpflichtung

von Staats wegen ausgesprochene Verpflichtung, zur Förderung sozialer, wirtschaftlicher und militärischer Aufgaben eine bestimmte öffentliche Funktion zu übernehmen oder in ein bestimmtes Arbeitsvertragsverhältnis einzutreten. 1938 in Deutschland eingeführt, in anderen Staaten erst im Krieg. Die Dienstverpflichtung bedeutet eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit. Nach Art. 12 Abs. 2 GG kann jemand zu einer bestimmten Arbeit nur im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen öffentlichen Dienstverpflichtung herangezogen werden. 1968 hat Art. 12a GG für den Verteidigungs- und den Spannungsfall begrenzte Dienstverpflichtungen neu eingeführt.
Nahaufnahme des Implantats
Wissenschaft

Implantierbares Notfall-Reservoir für Diabetes-Patienten entwickelt

Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...

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Wissenschaft

The winner takes it all

Völlig überraschend gewann 2001 der Kroate Goran Ivanisevic das bedeutendste Tennisturnier der Welt: die Wimbledon Championships in London. Eigentlich galt Ivanisevic damals als abgeschrieben. Zwar hatte er in den Jahren 1992, 1994 und 1998 dreimal das Wimbledon-Finale erreicht, konnte danach aber kaum noch nennenswerte Erfolge...

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