Lexikon
Dienstverpflichtung
von Staats wegen ausgesprochene Verpflichtung, zur Förderung sozialer, wirtschaftlicher und militärischer Aufgaben eine bestimmte öffentliche Funktion zu übernehmen oder in ein bestimmtes Arbeitsvertragsverhältnis einzutreten. 1938 in Deutschland eingeführt, in anderen Staaten erst im Krieg. Die Dienstverpflichtung bedeutet eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit. Nach Art. 12 Abs. 2 GG kann jemand zu einer bestimmten Arbeit nur im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen öffentlichen Dienstverpflichtung herangezogen werden. 1968 hat Art. 12a GG für den Verteidigungs- und den Spannungsfall begrenzte Dienstverpflichtungen neu eingeführt.
Wissenschaft
Die Evolution des elektrischen Lichts
Der US-Ingenieur hatte jedoch viele Vordenker und Konkurrenten und nach ihm wurde sein Produkt mehrfach revolutioniert – bis hin zur heutigen LED-Technologie. von Rolf Heßbrügge Frank Dittmann schmunzelt über die so oft gestellte Frage nach dem wahren Erfinder. „Das elektrische Licht hat viele Väter“, sagt er, „aber egal wie man...
Wissenschaft
Evolution im Eiltempo
Der Mensch treibt ungewollt die Evolution von krank machenden Keimen an. Medikamente verlieren dadurch erschreckend an Schlagkraft. Nicht nur bei Antibiotika, auch in der Krebsmedizin braucht es neue Strategien. von SUSANNE DONNER Wer die Evolution hautnah erfahren will, muss ins Museum gehen, so heißt es immer. Die Entwicklung...