Lexikon
Dienstverpflichtung
von Staats wegen ausgesprochene Verpflichtung, zur Förderung sozialer, wirtschaftlicher und militärischer Aufgaben eine bestimmte öffentliche Funktion zu übernehmen oder in ein bestimmtes Arbeitsvertragsverhältnis einzutreten. 1938 in Deutschland eingeführt, in anderen Staaten erst im Krieg. Die Dienstverpflichtung bedeutet eine wesentliche Beschränkung der persönlichen Freiheit. Nach Art. 12 Abs. 2 GG kann jemand zu einer bestimmten Arbeit nur im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen öffentlichen Dienstverpflichtung herangezogen werden. 1968 hat Art. 12a GG für den Verteidigungs- und den Spannungsfall begrenzte Dienstverpflichtungen neu eingeführt.
Wissenschaft
Informationen und Desinformationen
Da Informationen für unsere Gesellschaft immer wichtiger werden, wächst gleichzeitig die Gefahr durch Desinformation, zu der auch die bekannten „alternativen Fakten“ gehören. Eine Professorin für die Philosophie der Wissenschaft – Cailin O´Connor – und ein Professor für Logik – James Owen Weatherall –, die beide in Kalifornien...
Wissenschaft
Kern mit Proton-Halo
Neue Messungen an einem exotischen Aluminium-Isotop deuten auf eine ungewöhnliche Struktur hin: Dort gibt es ein nur schwach gebundenes äußeres Proton. von DIRK EIDEMÜLLER Normalerweise stellt man sich Atomkerne als extrem dichte Zusammenballung von Protonen und Neutronen vor, die durch die starke Kernkraft zusammengehalten...
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