Lexikon
Arbeitspflicht
Verpflichtung zur Arbeitsleistung; folgt für den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeit entsprechend den Weisungen des Arbeitgebers zu verrichten, die allerdings nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen stehen dürfen. Unter Arbeitspflicht wird auch eine Verpflichtung gegenüber dem Staat verstanden (z. T. gleichbedeutend mit Arbeitsdienstpflicht); Dienstverpflichtung.
Wissenschaft
Das kenn’ ich doch!
Warum wir manchmal Déjà-vus erleben, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Déjà vu“ ist französisch und bedeutet „schon gesehen“. Man bezeichnet damit Situationen, in denen man das intensive Gefühl hat, sie schon einmal erlebt zu haben, ohne indes genau sagen zu können, wann, wo und in welchem Zusammenhang. In Studien gaben rund zwei...
Wissenschaft
Wie aus dem Nichts
Kampfadler sind Afrikas übersehene Top-Prädatoren. Die Großgreife spielen anscheinend eine ähnliche Rolle wie Leoparden und Geparden. Ein internationales Forscherteam kann das Jagdverhalten der Vögel mithilfe moderner Technik bis ins Detail verfolgen. von KURT DE SWAAF Wir sind diejenigen, die die Feldarbeit machen dürfen; das...
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