Lexikon

Eisenbahntarife

eine geordnete und veröffentlichte Zusammenfassung aller für die Abwicklung des Beförderungsvertrags maßgebenden Bestimmungen, der Beförderungspreise und der Nebengebühren. Die Beförderungspreise werden im Personenverkehr Fahrpreise, im Gepäck-, Express-, Güter- und Tierverkehr Frachten genannt. Frachtsätze sind die auf eine Gewichtseinheit (im Allgemeinen 100 kg) bezogenen Frachten. Nebengebühren sind Gebühren für Leistungen, die nur mittelbar mit der Beförderung zusammenhängen, z. B. Wiegegeld, Gebühr für Handgepäckaufbewahrung u. a.

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