Lexikon
Feinstaubverordnung
seit März 2007 in Deutschland gültige Verordnung zur Verminderung von Feinstaubemissionen durch den Personen- und Güterverkehr in besonders belasteten Ballungszentren. Danach können Städte und Kommunen in Ballungsgebieten im Bedarfsfall Umweltzonen einrichten, um die Grenzwerte der EU-Richtlinien für Feinstaub nicht zu überschreiten. Je nach aktueller Feinstaubbelastung können emissionsabhängige Fahrverbote für Fahrzeuge ohne bzw. auch gestaffelt nach Schadstoffgruppen für Fahrzeuge mit Feinstaubplakette erteilt werden. Die Umweltzonen und die entsprechenden Freigaben für Kraftfahrzeuge sind auf neuen Straßenverkehrsschildern ausgewiesen.
Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...
Wissenschaft
Moore fürs Klima
Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...