Lexikon
Friedenspflicht
Begriff des Arbeitsrechts: die Verpflichtung, Kampfmaßnahmen zu unterlassen. Jeder Tarifvertrag enthält nach herrschender Rechtsauffassung eine relative Friedenspflicht, d. h. das Verbot von Kampfmaßnahmen zum Zweck der Änderung der tariflichen Regelungen für die Dauer dieses Tarifvertrags. Die Friedenspflicht kann zu einer absoluten Friedenspflicht ausgedehnt werden.
Wissenschaft
Das Sonder-Paar
Astrophysiker rätseln über ein sonderbares und besonderes Duo im neuen Katalog der Gravitationswellen. Manchen Modellen zufolge dürfte es gar nicht existieren. von RÜDIGER VAAS Es begann mit einem Paukenschlag: Nur fünf Tage nach dem Start von O4, dem vierten Beobachtungslauf des Laser Interferometer Gravitational-Wave...
Wissenschaft
News der Woche 27.06.2025
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