Lexikon
Friedenspflicht
Begriff des Arbeitsrechts: die Verpflichtung, Kampfmaßnahmen zu unterlassen. Jeder Tarifvertrag enthält nach herrschender Rechtsauffassung eine relative Friedenspflicht, d. h. das Verbot von Kampfmaßnahmen zum Zweck der Änderung der tariflichen Regelungen für die Dauer dieses Tarifvertrags. Die Friedenspflicht kann zu einer absoluten Friedenspflicht ausgedehnt werden.
Wissenschaft
Lebensbaustein aus dem All?
Ein Laborexperiment ahmt die Bedingungen in kalten galaktischen Molekülwolken nach. Dabei gelang der Nachweis von Glycerinsäure. von DIRK EIDEMÜLLER Eine der großen Fragen, die verschiedene Zweige der Naturwissenschaft verbindet, lautet: Woher stammen die Grundbestandteile des Lebens? Zwar kennen wir heute die grundlegenden...
Wissenschaft
News der Woche 25.04.2025
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