Lexikon

Friedenspflicht

Begriff des Arbeitsrechts: die Verpflichtung, Kampfmaßnahmen zu unterlassen. Jeder Tarifvertrag enthält nach herrschender Rechtsauffassung eine relative Friedenspflicht, d. h. das Verbot von Kampfmaßnahmen zum Zweck der Änderung der tariflichen Regelungen für die Dauer dieses Tarifvertrags. Die Friedenspflicht kann zu einer absoluten Friedenspflicht ausgedehnt werden.
Anlagen, Wasserstoff, Windkraftwerke
Wissenschaft

Schwimmende Windparks für grünen Wasserstoff

Für eine klimaneutrale Zukunft ist grüner Wasserstoff unverzichtbar. Ein neues Projekt zeigt, wie sich große Mengen davon erzeugen lassen: auf dem offenen Meer mit schwimmenden Windturbinen – samt sicherer Lagerung und Transport in Tanks mit organischen Ölen. von ULRICH EBERL Die malerischen Buchten am Fens-fjord nördlich der...

Fossile Pflanzen
Wissenschaft

Was das größte Artensterben aller Zeiten über unsere Zukunft verrät

Am Ende des Perm-Zeitalters vor 252 Millionen Jahren erlebte unser Planet das größte Artensterben seiner Geschichte. Drei Viertel allen Lebens auf der Erde verschwanden für immer. Und einiges, was damals geschah, könnte sich heute wiederholen. Wie Paläontologen herausgefunden haben, führte damals allein das Sterben tropischer...

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