Lexikon
Gefahrerhöhung
im Versicherungsrecht nachträglich eintretende Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen, als es bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Fall war. Gefahrerhöhung ist anzeigepflichtig, anderenfalls wird der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei und hat das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages.
Wissenschaft
Das Nordmeer auf der Nachbarwelt
Eine chinesische Marsmission erkundet zurzeit das Utopia-Tiefland. Wo sich heute die Relikte von Schlammvulkanen erheben, könnte einst ein riesiger Ozean gewesen sein. von THORSTEN DAMBECK Trockenen Fußes können Fossilienjäger mancherorts den Boden einstiger Meere absuchen: So belegen spitze Haifischzähne in den Sandgruben des...
Wissenschaft
Rechnen mit dem Reservoir
Das sogenannte Reservoir-Computing nutzt analoge Systeme, um Daten zu verarbeiten. Das könnte den Energieverbrauch von Rechenzentren drastisch reduzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Hallo Computer, schreibe mir zum Valentinstag bitte ein Liebesgedicht im Stil von Hölderlin!“ „Hallo Mensch, wie lang soll es denn sein? Und welche...
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