Lexikon
Gefahrerhöhung
im Versicherungsrecht nachträglich eintretende Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen, als es bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Fall war. Gefahrerhöhung ist anzeigepflichtig, anderenfalls wird der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei und hat das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages.
Wissenschaft
Sind die Gedanken noch frei?
Wissenschaftler untersuchen, ob sich Gedanken mithilfe von Hirnaufnahmen auslesen lassen. von CHRISTIAN WOLF Was haben Facebooks Mark Zuckerberg und der Tesla-Unternehmer Elon Musk gemeinsam? Beide träumen den Traum vom Gedankenlesen. Facebook kaufte 2019 das Start-Up CTRL-Labs. Die Firma tüftelt an der Entwicklung einer...
Wissenschaft
Oasen auf der Schneeball-Erde
Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.
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