Lexikon
Gefahrerhöhung
im Versicherungsrecht nachträglich eintretende Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen, als es bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Fall war. Gefahrerhöhung ist anzeigepflichtig, anderenfalls wird der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei und hat das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages.
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...
Wissenschaft
Auch tote Zähne können schmerzen
Warum der Tod eines Zahns dem Leid manchmal kein Ende bereitet, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Man liegt nachts im Bett, und es ist, als ob im Kopf ein Presslufthammer tobt. Wellen pochender Schmerzen jagen durch den Kiefer, jeder Kontakt der Zähne löst eine dröhnende Explosion aus. Tabletten helfen nicht, allenfalls bringt...
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