Lexikon
Gefahrerhöhung
im Versicherungsrecht nachträglich eintretende Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher machen, als es bei Abschluss des Versicherungsvertrages der Fall war. Gefahrerhöhung ist anzeigepflichtig, anderenfalls wird der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen leistungsfrei und hat das Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrages.

Wissenschaft
Hochwirksam desinfizieren
Neue ultraviolette Leuchtdioden können Viren, Bakterien und andere Keime in Gebäuden, Wasserleitungen und sogar an Patienten unschädlich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Schon seit geraumer Zeit schlagen Mediziner weltweit Alarm. Der übermäßige Einsatz von Antibiotika sowohl in der Massentierhaltung als auch bei ungefährlichen...

Wissenschaft
… und – Schnitt!
Das Münsteraner Tatort-Team ist äußerst beliebt bei den Fernsehzuschauern. Doch wie realitätsgetreu wird die Arbeit der Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne und Silke Haller dargestellt? Eine Analyse. von ROLF HEßBRÜGGE Ein paar schnelle Schnitte mit dem Skalpell. Dann stülpt die Sektionsassistentin die Kopfschwarte nach vorn,...