Lexikon

Hauptintervention

Einmischungsklage
im Zivilprozessrecht die Klage eines Dritten gegen die beiden Parteien eines anhängigen Rechtsstreits, mit der der Dritte die Sache oder das Recht, worüber im Erstprozess gestritten wird, für sich beansprucht (§ 64 ZPO). Zur Entscheidung über die Hauptintervention ist das Gericht zuständig, bei dem der Erstprozess in 1. Instanz anhängig ist bzw. war. In
Österreich
ist die Hauptintervention in § 16 ZPO und §§ 94 f. der Jurisdiktionsnorm von 1896 geregelt.
Schweiz:
Auch die Zivilprozessordnungen der meisten Kantone kennen die Hauptintervention.
Endometriose
Wissenschaft

Regel-mäßig Schmerzen

Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...

Feststoffbatterien
Wissenschaft

Feste Favoriten

Bislang sind Lithium-Ionen-Batterien die Arbeitspferde der Energiespeicherung. Doch diese leistungsfähigen Batterien haben auch handfeste Nachteile. Die sollen neue Technologien ausbügeln – allen voran Akkus mit einem festen Elektrolyt-Material. von RALF BUTSCHER Die Fachwelt geriet ins Staunen, als das chinesische Unternehmen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon