Lexikon
Heergewäte
Heergeräte [das; mhd.], im dt. Recht des MA die persönl. Ausstattungsgegenstände des Mannes, vor allem die militärischen (Pferd, Waffen, Rüstung), später alle Gegenstände des persönl. Gebrauchs (Kleidung, Bett). Im Erbrecht Sondervermögen, das nur an männliche Erben fallen konnte, entspr. der Gerade bei den Frauen.
Wissenschaft
Ein verletzlicher Schutzschild
Meteoriten, kosmische Strahlung und abstürzende Satelliten – noch bietet unsere Lufthülle weitreichenden Schutz vor Gefahren aus dem Weltall. Doch sie ist fragil und muss ihrerseits geschützt werden. Von THORSTEN DAMBECK Der 15. Februar 2013 begann im russischen Ural für viele Menschen mit einem Schock: Ein greller Blitz...
Wissenschaft
»Es entsteht Neues und Spannendes«
Das Forschungsfeld der synthetischen Biologie entwickelt sich rasant. Biochemiker Tobias Erb berichtet von den Anfängen – und wie es immer weiter vorangeht. Das Gespräch führte RAINER KURLEMANN Herr Prof. Erb, wie reagieren Menschen, denen Sie erzählen, woran Sie forschen? Ich habe selten das Gefühl, dass synthetische Biologie...