Lexikon
Heergewäte
Heergeräte [das; mhd.], im dt. Recht des MA die persönl. Ausstattungsgegenstände des Mannes, vor allem die militärischen (Pferd, Waffen, Rüstung), später alle Gegenstände des persönl. Gebrauchs (Kleidung, Bett). Im Erbrecht Sondervermögen, das nur an männliche Erben fallen konnte, entspr. der Gerade bei den Frauen.
Wissenschaft
Gesund mit Licht
Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...