Lexikon
Kollegialismus
evangelische Kirchenrechtstheorie des 18. Jahrhundert in Deutschland. Sie enthält die evangelische Auffassung dieser Zeit über das Verhältnis von Kirche und Staat, dass Kirche und Staat als „collegia“ aus menschlicher Übereinkunft verstanden werden, dem Staat aber die Rechtsaufsicht über alle Vereinigungen, auch über die Kirche, zugewiesen wird. Der Kirche bleibt jedoch das Recht einer eigenständigen Verfassung. Im frühen 19. Jahrhundert wurde der Kollegialismus durch die Erneuerung des Kirchenverständnisses als göttliche Institution überwunden, bleibt aber bis heute für das Staatskirchenamt bedeutsam.
Wissenschaft
Sanfter Strom
Mit nichtinvasiven Hirnstimulationen lassen sich Patienten nach einem Schlaganfall Erfolg versprechend behandeln. Auch bei Depressionen kann das Verfahren zum Einsatz kommen. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an Sauerstoff, kommt es...
Wissenschaft
Higgs und neue Horizonte
Das Standardmodell der Elementarteilchen – eine triumphale Erfolgsgeschichte. von RÜDIGER VAAS Wissenschaft ist nicht Sport – obschon zuweilen ein Wettrennen mit Siegern und Verlierern, bei dem es dann um Ruhm und Ehre geht. Denn Wissenschaft ist auch ein menschliches Geschäft, wenngleich in ihr letztlich nur der...