Lexikon
Partikulạrrecht
eine Rechtsordnung, die nur für einen Teil eines größeren einheitlichen Rechtsgebiets gilt; z. B. die Gesetzgebung der ehemaligen deutschen Territorialstaaten (Preußisches Allgemeines Landrecht, Code civile) im Gegensatz zum römischen Recht und zu den Reichsgesetzen, dem Gemeinen Recht. Im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland entspricht diesem Gegensatz der von Bundesrecht und Landesrecht.
Wissenschaft
Das Dilemma mit dem grünen Tee
Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...
Wissenschaft
Wahr oder falsch?
Zeugenaussagen sind ein zentraler Bestandteil von Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen. Doch allzu oft sind sie verzerrt. von JAN SCHWENKENBECHER Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein ...