Lexikon

Partikulrrecht

eine Rechtsordnung, die nur für einen Teil eines größeren einheitlichen Rechtsgebiets gilt; z. B. die Gesetzgebung der ehemaligen deutschen Territorialstaaten (Preußisches Allgemeines Landrecht, Code civile) im Gegensatz zum römischen Recht und zu den Reichsgesetzen, dem Gemeinen Recht. Im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland entspricht diesem Gegensatz der von Bundesrecht und Landesrecht.
Keimlinge und Mini-Gewächshäuser
Wissenschaft

Fördern Perowskit-Solarzellen das Pflanzenwachstum?

Halbtransparente Perowskit-Solarzellen können eine Lösung für die landwirtschaftliche Photovoltaiknutzung sein: Sie wandeln Sonnenlicht effizient in Elektrizität um und lassen gleichzeitig Licht für das Pflanzenwachstum durch. Dadurch lassen sich Flächen doppelt nutzen, ohne dass die Energiegewinnung in Konkurrenz zur...

Erdaufschüttung
Wissenschaft

Das Land, das die Sklaven formten

Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...

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