Lexikon
Landesrecht
das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. – In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Wissenschaft
Wann der Hahn kräht
Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...
Wissenschaft
Auf der Suche nach Lebensspuren
Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...