Lexikon
Landesrecht
das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. – In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Wissenschaft
Sonnenfinsternis in Maria Toast
Am 8. April erlebten die USA ihre zweite totale Sonnenfinsternis in einem Zeitraum von nur sieben Jahren. Das ist toll, aber auch gemein, denn bei uns in Mitteleuropa ist es erst am 3. September 2081 wieder so weit. Die Entfernung zwischen Erde und Mond ist so groß, dass Sonnenfinsternisse nur selten und selbst dann nur […]
...
Wissenschaft
Sauerstoffatmung schon vor der Photosynthese?
Die Erdatmosphäre reicherte sich erst durch die Photosynthese der Cyanobakterien und anderer photosynthetisch aktiver Organismen mit Sauerstoff an. Erst dies ermöglichte die Entwicklung komplexerer Sauerstoff-atmender Organismen. Für ihre Stoffwechsel waren Moleküle wie die aeroben Chinone von großer Bedeutung. Forschende haben...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
E-Nasen
Islamisches Zelt über christlichem Altar
Unterwegs durch die Luft: Mikroben
Strom aus Licht
Was ist Zeit?
Erzrausch am Meeresgrund