Lexikon
Landesrecht
das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. – In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
Wissenschaft
»Dieser Perspektivwechsel ist längst überfällig«
Julia Sacher und Jellina Prinsen erforschen, wie sich hormonelle Schwankungen auf die Herz- und Gehirngesundheit von Frauen auswirken. Das Gespräch führte ALINA WOLF Prof. Julia Sacher, hat der Menstruationszyklus einen messbaren Einfluss auf das Gehirn? Sacher: Ja. Studien zeigen, dass hormonelle Veränderungen im Zyklusverlauf...
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