Lexikon

Landesrecht

das in Bundesstaaten geltende Recht der (Bundes-)Länder (im Gegensatz zum Bundesrecht des Gesamtstaats). In Deutschland haben die Länder nach Art. 70 GG das Recht zur Gesetzgebung, soweit der Bund nicht die ausschließliche Gesetzgebung hat (Art. 73 GG) oder von der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch macht. Die Zuständigkeiten der deutschen Länder sind heute auf dem Gebiet der Verwaltung größer als im Bereich der Gesetzgebung. In Österreich sind Gesetzgebung und Vollziehung der Länder in Art. 95 ff. der Bundesverfassung geregelt. Landrecht.
Blutproben
Wissenschaft

Proteine im Blut verraten Alter unseres Gehirns

Wie schnell wir altern, ist individuell unterschiedlich. Im Alter steigt jedoch bei uns allen das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen wie Demenz. Neurobiologen haben nun 13 Proteine in unserem Blut identifiziert, die mit der Alterung unseres Gehirns in Verbindung stehen. Im Laufe des Lebens verändern sich demnach die...

Irdischer Trabant: Heute beträgt die – aufgrund seiner elliptischen Bahn schwankende – Entfernung des Mondes 363.300 bis 405.500 Kilometer. Das war nicht immer so, denn der Abstand vergrößert sich seit Milliarden von Jahren. Das Foto machte NASA-Astronaut Jeff Williams an Bord der Internationalen Raumstation am 18. August 2016 rund 400 Kilometer über dem Atlantik.
Wissenschaft

Als die Tage kürzer waren

In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...

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