Lexikon
Feiertage
meist arbeitsfreie Festtage. Man unterscheidet gesetzliche, gesetzlich anerkannte und kirchliche Feiertage. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmt grundsätzlich das Landesrecht. In der Bundesrepublik Deutschland sind der 1. und 2. Weihnachtstag, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und der Tag der Deutschen Einheit (3. 10.) gesetzliche Feiertage. In einigen Bundesländern außerdem: Dreikönigstag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt (15. 8.), Reformationsfest (31. 10.), Allerheiligen und Buß- und Bettag. An gesetzlichen Feiertagen herrscht Arbeitsruhe. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Bezahlung, wenn infolge eines gesetzlichen Feiertags die Arbeit ausfällt (Gesetz vom 2. 8. 1951).
Feiertage in Österreich: Neujahr, Hl. Drei Könige, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Nationalfeiertag (26. 10.), Allerheiligen, Mariä Empfängnis (8. 12.), 1. und 2. Weihnachtstag.
Auch in der Schweiz lehnt sich die staatliche Feiertagsregelung an die christliche Feste an; Besonderheiten: der Eidgenössische Dank-, Buß- und Bettag am 3. Septembersonntag für alle Konfessionen und der Nationalfeiertag am 1. August. Nationalfeiertag, Kirchenjahr.
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