Gesundheit A-Z

Rettungsdienst

Rettungswesen
landesrechtliche Organisation zur schnellen Versorgung von Patienten am Ort eines Notfalls und deren Transport in ein geeignetes Krankenhaus. Im Rettungsdienst arbeiten ausgebildete Notärzte, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und -helfer bzw. Rettungswagenfahrer oder ehrenamtliche Mitarbeiter rund um die Uhr. In jedem sog. Rettungsdienstbereich ist nach den rechtlichen Vorschriften eine Leitstelle mit der Koordination und Überwachung der Notarztteams betraut. Diese Leitstelle ist eng vernetzt mit den Krankenhäusern, dem ärztlichen Notfalldienst, den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz. Von den örtlich möglichst sinnvoll verteilten Rettungswachen starten die Mitarbeiter des Rettungsdienstes in Kranken-, Rettungs- oder Notarztwagen sowie Sonderfahrzeugen (einschließlich Rettungshubschrauber). Für den Rettungsdienst sind die Gemeinden, die Feuerwehren sowie andere Hilfsorganisationen - z. B. das technische Hilfswerk - zuständig.
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