Lexikon
Sonntagsarbeit
Arbeit an Sonn- und Feiertagen, nach Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. 2. 1999 und nach Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 grundsätzlich verboten, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Gaststätten, Verkehrs- und Energiebetriebe u. a. – Ähnlich in Österreich nach dem Feiertagsruhe-Gesetz 1957 und dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz vom 7. 3. 1984; ähnlich auch in der Schweiz nach dem eidgenössischen Arbeitsgesetz vom 13. 3. 1964 (Art. 18: grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit) u. a. Vorschriften.
Wissenschaft
Designerbabys aus dem Labor
Viele Bücher und Filme zeigen hochintelligente Menschen mit Superkräften, die mithilfe von Gentechnik geschaffen wurden. Das bleibt Fiktion – aber therapeutische Eingriffe sind möglich. von RAINER KURLEMANN Mary Shelleys Roman „Frankenstein“ hat vor 200 Jahren das Denken der Menschen verändert. Er erzählt die Geschichte des...
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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