Lexikon
Sonntagsarbeit
Arbeit an Sonn- und Feiertagen, nach Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. 2. 1999 und nach Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 grundsätzlich verboten, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Gaststätten, Verkehrs- und Energiebetriebe u. a. – Ähnlich in Österreich nach dem Feiertagsruhe-Gesetz 1957 und dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz vom 7. 3. 1984; ähnlich auch in der Schweiz nach dem eidgenössischen Arbeitsgesetz vom 13. 3. 1964 (Art. 18: grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit) u. a. Vorschriften.
Wissenschaft
Auch die Gegenseite profitiert
Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...
Wissenschaft
Starken Keltinnen auf der Spur
Wenn griechische und römische Gelehrte über Kelten schreiben, betonen sie das ihnen eigenartig erscheinende Auftreten der Frauen. Historiker haben diesen antiken Quellen lange misstraut. Doch genetische Analysen untermauern nun deren Glaubwürdigkeit. von DAVID NEUHÄUSER Die Frauen Galliens gleichen den Männern nicht nur in ihrer...