Lexikon

Sonntagsarbeit

Arbeit an Sonn- und Feiertagen, nach Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. 2. 1999 und nach Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 grundsätzlich verboten, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Gaststätten, Verkehrs- und Energiebetriebe u. a. – Ähnlich in Österreich nach dem Feiertagsruhe-Gesetz 1957 und dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz vom 7. 3. 1984; ähnlich auch in der Schweiz nach dem eidgenössischen Arbeitsgesetz vom 13. 3. 1964 (Art. 18: grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit) u. a. Vorschriften.
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