Lexikon
Sonntagsarbeit
Arbeit an Sonn- und Feiertagen, nach Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. 2. 1999 und nach Arbeitszeitgesetz vom 6. 6. 1994 grundsätzlich verboten, doch gibt es zahlreiche Ausnahmen etwa für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Theater und Gaststätten, Verkehrs- und Energiebetriebe u. a. – Ähnlich in Österreich nach dem Feiertagsruhe-Gesetz 1957 und dem Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz vom 7. 3. 1984; ähnlich auch in der Schweiz nach dem eidgenössischen Arbeitsgesetz vom 13. 3. 1964 (Art. 18: grundsätzliches Verbot der Sonntagsarbeit) u. a. Vorschriften.
Wissenschaft
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Wissenschaft
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Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...
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