Lexikon
erste Hilfe
erste Hilfe: Armschiene
erste Hilfe: Armschiene
© wissenmedia/Rita Reiser
erste Hilfe: stabile Seitenlage
erste Hilfe: stabile Seitenlage
© wissenmedia/Rita Reiser
Erstmaßnahmen bei einem Notfall, um eine lebensbedrohliche Situation von einem Verunglückten abzuwenden oder um Folgeschäden zu vermeiden; sie dienen der ersten Versorgung eines Unfallopfers bis zum Eintreffen eines Arztes oder zum Transport ins Krankenhaus. Zur Durchführung von Rettungsmaßnahmen ist jeder gesetzlich verpflichtet, soweit dies ohne erhebliche Eigengefährdung möglich ist (§ 323 c StGB). Sie umfassen fünf lebensrettende Sofortmaßnahmen:
1. Bergung des Verunglückten aus der Gefahrenzone; 2. Stillen von Blutungen durch sofortiges Abdrücken des verletzten Gefäßes und Anlegen eines Druckverbandes; 3. richtige Lagerung des Verletzten entsprechend der jeweiligen Notfallsituation; 4. Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand durch Atemspende u. Herzdruckmassage; 5. Schockbekämpfung. Durch einen Notruf, am besten von einem zweiten Helfer ausgeführt, sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.
Die lebensrettenden Maßnahmen der ersten Hilfe müssen erlernt und immer wieder aufgefrischt werden. Erste-Hilfe-Kurse werden angeboten vom: Deutschen Roten Kreuz, Malteser-Hilfsdienst und von der Johanniter-Unfall-Hilfe.

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