Lexikon

Feuerwehr

öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen und Unfälle. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes, wahrnehmen. Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen von 1938, das die Aufstellung einer Feuerschutzpolizei vorsah, ist durch neue Landesgesetze ersetzt worden, in denen allen Gemeinden die Unterhaltung einer Freiwilligen oder Berufsfeuerwehr zur Pflicht gemacht ist. Diese Feuerwehren sind weder als Polizei noch als Ordnungsbehörden anzusehen, sondern sind kommunale Einrichtungen ohne die Berechtigung, eigene Verfügungen zu erlassen. Dem vorbeugenden Feuerschutz dienen vor allem die Bauaufsicht (mit Vorschriften über Feuersicherheit von Gebäuden), die Feuerstättenschau durch die Bezirksschornsteinfeger, die Vorschriften über Feuerwerkskörper, über Herstellung, Transport, Lagerung und Handel mit brennbaren Flüssigkeiten u.a. In Österreich landesrechtlich geregelt, jedoch Feuerschutzsteuergesetz des Bundes von 1952. In der Schweiz sind die Aufgaben der Feuerpolizei Sache der Kantone.
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