Lexikon
Feuerwehr
öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen und Unfälle. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes, wahrnehmen. Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen von 1938, das die Aufstellung einer Feuerschutzpolizei vorsah, ist durch neue Landesgesetze ersetzt worden, in denen allen Gemeinden die Unterhaltung einer Freiwilligen oder Berufsfeuerwehr zur Pflicht gemacht ist. Diese Feuerwehren sind weder als Polizei noch als Ordnungsbehörden anzusehen, sondern sind kommunale Einrichtungen ohne die Berechtigung, eigene Verfügungen zu erlassen. – Dem vorbeugenden Feuerschutz dienen vor allem die Bauaufsicht (mit Vorschriften über Feuersicherheit von Gebäuden), die Feuerstättenschau durch die Bezirksschornsteinfeger, die Vorschriften über Feuerwerkskörper, über Herstellung, Transport, Lagerung und Handel mit brennbaren Flüssigkeiten u.a. – In Österreich landesrechtlich geregelt, jedoch Feuerschutzsteuergesetz des Bundes von 1952. – In der Schweiz sind die Aufgaben der Feuerpolizei Sache der Kantone.
Wissenschaft
Ein Bluttest für das Chronische Erschöpfungssyndrom
Das Chronische Erschöpfungssymptom bedeutet für Betroffene oft eine extreme Einschränkung ihrer Lebensqualität, ist aber medizinisch bisher schwer zu diagnostizieren. Wegen der oft unspezifischen Symptome dauert es oft Monate bis Jahre, bis Patienten ihre Diagnose erhalten. Nun haben Forschende einen Bluttest entwickelt, der...
Wissenschaft
Tomatensaft nur im Flugzeug
Warum Tomatensaft über den Wolken viel besser schmeckt als auf dem Boden, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wenn eine Boeing 737 mit rund 70 Tonnen Startgewicht zu einem Flug abhebt, tragen neben dem Flieger selbst, den Menschen an Bord mit ihrem Gepäck sowie dem Treibstoff auch rund 50 Kilogramm Tomatensaft zum Gesamtgewicht bei....