Lexikon

Partikulạrrecht

eine Rechtsordnung, die nur für einen Teil eines größeren einheitlichen Rechtsgebiets gilt; z. B. die Gesetzgebung der ehemaligen deutschen Territorialstaaten (Preußisches Allgemeines Landrecht, Code civile) im Gegensatz zum römischen Recht und zu den Reichsgesetzen, dem Gemeinen Recht. Im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland entspricht diesem Gegensatz der von Bundesrecht und Landesrecht.
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Wissenschaft

Algen als Stickstofflieferanten

In verschiedenen Meeresalgen haben Forschende neuartige Symbiosen mit stickstofffixierenden Bakterien entdeckt. Eine dieser Symbiosen geht sogar so weit, dass sich Bakterium und Alge zu einem einzigen Organismus entwickelt haben. von ELENA BERNARD Kieselalgen produzieren nicht nur jede Menge Sauerstoff. Sie tragen auch dazu bei,...

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Wissenschaft

Haus unter Strom

Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...

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