Lexikon
Partikulạrrecht
eine Rechtsordnung, die nur für einen Teil eines größeren einheitlichen Rechtsgebiets gilt; z. B. die Gesetzgebung der ehemaligen deutschen Territorialstaaten (Preußisches Allgemeines Landrecht, Code civile) im Gegensatz zum römischen Recht und zu den Reichsgesetzen, dem Gemeinen Recht. Im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland entspricht diesem Gegensatz der von Bundesrecht und Landesrecht.
Wissenschaft
Neue Hochhäuser –leicht, biegsam und gut zu recyceln
Wie können Architekten und Bauingenieure mehr Wohnraum mit weniger Material für die wachsende Weltbevölkerung schaffen? Ein groß angelegtes Forschungsprojekt der Universität Stuttgart entwickelt innovative Lösungen. von ROLAND BISCHOFF Bei klarer Sicht ist die Spitze des Kolosses schon aus 100 Kilometer Entfernung zu sehen. Burj...
Wissenschaft
Frag die Oma
Es gibt nur eine gute Handvoll Säugetiere, bei denen Weibchen nach der Geburt ihres letzten Jungtieres noch lange leben. Von Juliette Irmer Die Menopause ist eine biologische Rarität, die Wissenschaftler seit Jahren Kopfzerbrechen bereitet. Nach heutigem Wissensstand durchlaufen nur sechs von rund 6.000 Säugetierarten das...