Lexikon
Personenstand
das familienrechtliche (z. B. Kindschafts-, Ehegatten-)Verhältnis zwischen zwei Personen, zu unterscheiden vom Familienstand. Der Personenstand wird von den Standesämtern in Personenstandsregistern geführt (Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister, Geburtenregister und Sterberegister). Grundlage ist das Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. 2. 2007.
In der
Schweiz
werden die Register über den Personenstand (Zivilstandsregister) gemäß Art. 39–51 ZGB von Zivilstandsämtern geführt.In
Österreich
sind Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikelwesens und der Namensänderung Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung.
Wissenschaft
Ein Hauch von Material
Die Erforschung extrem flacher, sogenannter zweidimensionaler Materialien macht rasante Fortschritte. Ihre Anwendungen sind vielfältig – von der Abwasserreinigung bis zur Nanoelektronik. von THERESA KÜCHLE Ein Stückchen Klebeband und ein Graphitblock – das reicht aus, um ein Material aus einer einzigen Lage Kohlenstoff-Atome...
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...