Lexikon

Rückbürgschaft

Bürgschaft, zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen gegen den Hauptschuldner nach § 774 BGB. Beispiel: A bürgt für die Schuld des B, C bürgt für den Rückgriffsanspruch des A gegen B.
Nahaufnahme eines „lächelnden“ Jangtse-Glattschweinswals im Baiji Delfinarium
Wissenschaft

Alte Gedichte verraten Rückgang der Flussdelfine in China

Der Jangtse-Glattschweinswal, benannt nach seinem Lebensraum im chinesischen Jangtse-Fluss, hat Menschen seit jeher beeindruckt. Doch sein Bestand geht immer mehr zurück, so dass der Flussdelfin inzwischen vom Aussterben bedroht ist. Um nachzuvollziehen, wie sich der Lebensraum dieses Schweinswals im Laufe der Zeit verändert hat...

Wissenschaft

Die wahre Gefahr lauert in der Küche

Wo im Haushalt die meisten Keime lauern und was man gegen sie tun kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Einige Menschen haben massive Hemmungen, öffentliche Toiletten zu benutzen, weil sie befürchten, sie könnten sich dort mit gefährlichen Keimen infizieren. Deshalb erledigen sie die Angelegenheit entweder „schwebend“ oder...

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