Lexikon

Rückbürgschaft

Bürgschaft, zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs des Bürgen gegen den Hauptschuldner nach § 774 BGB. Beispiel: A bürgt für die Schuld des B, C bürgt für den Rückgriffsanspruch des A gegen B.
Drohne, fliegen, Stadt
Wissenschaft

Jagd auf gefährliche Drohnen

Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...

Rauchfrei
Wissenschaft

Rauchfrei durchs Leben

Je früher man mit dem Rauchen beginnt, desto größer der Schaden für Körper und Gehirn. Damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen, braucht es Initiativen an Schulen – und Gesetzesänderungen. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Komm schon, ein Zug schadet nicht“, versucht Lisa ihre Freundin Vanessa vom Rauchen zu überzeugen. „Was...

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