Lexikon

Scheingewinn

ein Gewinn, der infolge von inflationistischen Preissteigerungen oder Preissteigerungen auf einzelnen Märkten ohne spezielle Leistung des Unternehmens entsteht. Scheingewinn ist der Überschuss des fiktiven Wiederbeschaffungspreises im Zeitpunkt des Verkaufs über den früher tatsächlich bezahlten Anschaffungspreis eines Gegenstands. Nur der Überschuss des Verkaufspreises über den fiktiven Wiederbeschaffungspreis am Umsatztag ist echter Leistungsgewinn eines Unternehmens. Übersteigt der Verkaufspreis zwar den Anschaffungspreis, nicht aber den Wiederbeschaffungspreis, so liegt nominell und im Sinn des Handels- und Steuerrechts zwar ein Gewinn vor; dieser Gewinn ist aber ein Scheingewinn.
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