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Schwerpunktstreik

ein Streik, der nur bestimmte Betriebe eines Tarifgebietes erfasst. Die Strategie des Schwerpunktstreiks wenden Gewerkschaften an, um ihre eigene Streikkasse möglichst wenig zu belasten. Gleichzeitig können sie die Arbeitgeber des gesamten Tarifgebietes empfindlich treffen, indem sie z.B. nur wenige Zulieferbetriebe, die aber für das ganze Tarifgebiet von Bedeutung sind, bestreiken. Mit Hinweis auf diese Schwerpunktstreiks hat das Bundesarbeitsgericht die Aussperrung durch die Arbeitgeber in gewissen Grenzen für zulässig erklärt.

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