Lexikon
Verfallklausel
kassatorische KlauselNebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird.
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Legatar (Vermächtnisnehmer) unter Androhung der Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen anzufechten, ist für den Fall, dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklärung angefochten wird, unwirksam.
Wissenschaft
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Säugetiere besitzen eine charakteristische Kieferanatomie, die sich im Laufe der Evolution wahrscheinlich mehrfach unabhängig entwickelt hat– und zwar bereits 17 Millionen Jahre eher als bisher angenommen. Das zeigen nun 3D-Rekonstruktionen der Kiefer dreier Säugetiervorläufer, die in der späten Trias in Brasilien gelebt haben....
Wissenschaft
Streifenfrei fliegen
Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...