Lexikon

Verfallklausel

kassatorische Klausel
Nebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird.
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Legatar (Vermächtnisnehmer) unter Androhung der Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen anzufechten, ist für den Fall, dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklärung angefochten wird, unwirksam.
Nickel, Pflanzen
Wissenschaft

Grüne Metallsammler

Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.

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Mond, Welt, Universum
Wissenschaft

Die dunkle Seite des Mondes

Vor Milliarden Jahren stürzte ein Urplanet auf die erdabgewandte Seite unseres Trabanten. Er durchschlug die Kruste und schuf das gewaltige Südpol-Aitken-Becken. von THORSTEN DAMBECK Als 1973 die Langspielplatte „The Dark Side of the Moon“ die Hitparaden stürmte, ging es nicht um den Mond. Die Musiker von Pink Floyd hatten...

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