Lexikon
Verfallklausel
kassatorische KlauselNebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird.
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Legatar (Vermächtnisnehmer) unter Androhung der Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen anzufechten, ist für den Fall, dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklärung angefochten wird, unwirksam.

Wissenschaft
Kosmische Nachzügler und Magnete
Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...

Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
Der Beitrag Bessere Böden erschien zuerst auf wissenschaft.de.