Lexikon

Verfallklausel

kassatorische Klausel
Nebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird.
Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine Anordnung des Erblassers, wodurch er dem Erben oder Legatar (Vermächtnisnehmer) unter Androhung der Entziehung eines Vorteils verbietet, den letzten Willen anzufechten, ist für den Fall, dass nur die Echtheit oder der Sinn der Erklärung angefochten wird, unwirksam.
Mann mit rotem Bart hält einen Stein vor einer künstlichen Waldkulisse mit Bäumen und Felsen.
Wissenschaft

»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«

Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...

Käfer im Bernstein
Wissenschaft

Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas

In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...

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