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Vertragsspieler

in der Bundesrepublik Deutschland früher (19491975) ein Fußballspieler, der das Spielen als Nebenberuf (weder Amateur noch Berufssportler) ausübte und dafür eine Vergütung (Grundgehalt und Prämie) erhielt. Der Vertragsspieler wurde abgelöst vom Lizenzspieler.

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