Wahrig Fremdwörterlexikon

Konnexität

Kon|ne|xi|tät
f.; ; unz.; Rechtsw.
Sachzusammenhang einander gegenüberstehender Ansprüche, die denselben rechtlichen Status besitzen müssen, damit der Schuldner sich mit Erfolg auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann, bis ihm selbst die gebührende Leistung bewirkt wird

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