Lexikon
Wahldelikte
strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung, Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt (Wahlbehinderung, § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung (Wahlfälschung, § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl (Wählertäuschung, § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.
Wissenschaft
Gehirne von Optimisten ticken ähnlich
Optimisten verfügen meist über bessere soziale Netzwerke und sind gesellschaftlich integrierter als Pessimisten. Warum das so ist, könnte nun ein Experiment erklären. Demnach funktionieren die Gehirne von Optimisten sehr ähnlich, wenn es um die Vorstellung zukünftiger Entwicklungen und Ereignisse geht. Die Denkorgane von...
Wissenschaft
Gefälschte Abgaswerte
Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...