Lexikon
Wahldelikte
strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung, Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt (Wahlbehinderung, § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung (Wahlfälschung, § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl (Wählertäuschung, § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.
Wissenschaft
Das Duell der Giganten
Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...
Wissenschaft
Zu scharf gereinigt
Der massenhafte Gebrauch von Desinfektionsmitteln kann Antibiotikaresistenzen befördern. Nun erproben Fachleute die probiotische Reinigung von Krankenhausböden. von SUSANNE DONNER Von einer stillen Pandemie hinter der Pandemie spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO). In den vergangenen Jahren und vor allem während der COVID...