Lexikon
Wahldelikte
strafbare Handlungen in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts. Im Einzelnen neben Wahlbestechung, Wahlnötigung und Verletzung des Wahlgeheimnisses die Verhinderung oder Störung einer Wahl oder der Feststellung ihres Ergebnisses mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt (Wahlbehinderung, § 107 StGB); das unbefugte Wählen oder sonstige Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses oder dessen Verfälschung oder unrichtige Verkündung (Wahlfälschung, § 107a StGB); das Versetzen eines Wählers in einen Irrtum über Inhalt oder Gültigkeit seiner Wahl (Wählertäuschung, § 108a StGB); ferner Handlungen, durch die zu Unrecht die Aufnahme oder Nichtaufnahme eines Wählers in die Wählerlisten bewirkt wird, und das unbefugte Kandidieren (§ 107b StGB). In Österreich: §§ 261 ff. StGB; in der Schweiz: Art. 279 f.
Wissenschaft
Weißt du, wie viel Sternlein stehen?
Es gibt Fragen, denen man ihren wissenschaftlichen Inhalt sofort ansieht. Zum Beispiel: „Ist die Fermi-Quelle 4FGL J1824.2+1231 ein Übergangs-Millisekundenpulsar?“ Das ist übrigens der Titel einer echten wissenschaftlichen Fachpublikation aus dem Jahr 2025, und falls es Sie interessiert: Die Antwort lautet „höchstwahrscheinlich...
Wissenschaft
Denisova-Fossil aus Taiwan identifiziert
Jahrelang gab ein fossiler Kieferknochen aus Taiwan der Wissenschaft Rätsel auf. Nun belegen Protein-Analysen, dass der kräftig gebaute Kiefer namens Penghu 1 von einem Denisova-Menschen stammt, einer vor 160.000 bis rund 50.000 lebenden frühmenschlichen Schwesterart der Neandertaler. Damit liefert die Studie einen direkten...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der jüngste Neutronenstern
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Gondwanas Erbe
Autoren mit Sternchen
Projektifizierte Forschung
Geologie im Zeitraffer