Lexikon
Altenpflegegesetz
Abkürzung AltPflG, Gesetz über die Berufe in der Altenpflege in der Fassung vom 25. 8. 2003; stellt die Ausbildung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin, die bisher jeweils in den einzelnen Bundesländern geregelt war, auf eine bundeseinheitliche Grundlage. Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich 3 Jahre und vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine selbständige und eigenverantwortliche Pflege, Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen (§ 3). Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung, deren Anteil überwiegt (§ 4 Abs. 1). Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule (§ 4 Abs. 4). Die praktische Ausbildung erfolgt in Altenheimen bzw. stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegediensten. Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung in der Altenpflege ist der Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
Wissenschaft
Die Leber altert nicht
Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...
Wissenschaft
Die DNA als zweite Geige
„Wir haben das Geheimnis des Lebens gefunden!“ Diesen Jubelschrei soll Francis Crick ausgestoßen haben, als er zusammen mit James Watson im Februar 1953 in eine Kneipe namens „Eagle“ gerannt kam, nachdem das Duo auf die Idee gekommen war, sich die Struktur des Erbmaterials DNA als Doppelhelix vorzustellen. Vermutlich hätte ihnen...