Lexikon
Amtshilfe
die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Verträgen statt. Im weiteren Sinne bedeutet Amtshilfe die Unterstützung der behördlichen Tätigkeit durch Amtsstellen anderer Verwaltungszweige, auch zwischen Bund und Ländern. Verfassungsrechtliche Grundlage für Deutschland sind Art. 35 und 44 GG.
In
Österreich
ist Art. 22 BVerfG Rechtsgrundlage für die Amtshilfe.
Wissenschaft
Der Ruf der Orcas
Schon seit Jahrzehnten versuchen Forscher, die Kommunikation der sozialen und intelligenten Schwertwale zu entschlüsseln. Künstliche Intelligenz könnte jetzt die entscheidenden Weichen stellen. von BETTINA WURCHE Vor dem Bug der „Tomorrow“ schwimmt eine Orca-Familie eng beieinander. Die Köpfe der schwarz-weißen Wale durchstoßen...
Wissenschaft
Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt
Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...