Lexikon
Amtshilfe
die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Verträgen statt. Im weiteren Sinne bedeutet Amtshilfe die Unterstützung der behördlichen Tätigkeit durch Amtsstellen anderer Verwaltungszweige, auch zwischen Bund und Ländern. Verfassungsrechtliche Grundlage für Deutschland sind Art. 35 und 44 GG.
In
Österreich
ist Art. 22 BVerfG Rechtsgrundlage für die Amtshilfe.
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Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas
In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...
Wissenschaft
Leben und Tod auf fremden Welten
Astronomen fahnden nach Bio- und Technosignaturen in den Atmosphären von Exoplaneten. von RÜDIGER VAAS Zurzeit nimmt 1,5 Millionen Kilometer von der Erde entfernt ein Teleskop seine Arbeit auf, das weiter ins Weltall spähen kann als alle Sternwarten zuvor in der Menschheitsgeschichte: das nach einem früheren NASA-Administrator...
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