Lexikon
Amtshilfe
die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Verträgen statt. Im weiteren Sinne bedeutet Amtshilfe die Unterstützung der behördlichen Tätigkeit durch Amtsstellen anderer Verwaltungszweige, auch zwischen Bund und Ländern. Verfassungsrechtliche Grundlage für Deutschland sind Art. 35 und 44 GG.
In
Österreich
ist Art. 22 BVerfG Rechtsgrundlage für die Amtshilfe.
Wissenschaft
Die arbeitende Atmosphäre
Neue Simulationen versuchen die Prozesse in der Atmosphäre mithilfe thermodynamischer Konzepte auf einfache Weise zu bilanzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Langsam, aber sicher wird es wärmer auf dem Planeten Erde. In den letzten Jahren hat sich nicht nur die globale Oberflächentemperatur klar messbar erhöht. Auch die...
Wissenschaft
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