Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Scharf sehen
Wie sich Kurzsichtigkeit vorbeugen lässt – und was gegen den fortschreitenden Verlust des Augenlichts hilft. von SUSANNE DONNER Es waren kleine Hähne, die Frank Schaeffel Entscheidendes über das Sehen lehrten. Er setzte ihnen noch als Küken eine Brille auf, die er in mühsamer Handarbeit in eine Lederhaube einnähte. Im Zeitraffer...
Wissenschaft
Stätte des Fortschritts
Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...