Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Neuer Ansatz für die künstliche Photosynthese
Die Pflanzen haben mit ihrer Photosynthese eine geniale Methode entwickelt, um mithilfe des Sonnenlichts Kohlendioxid zu binden und energiereiche Moleküle zu produzieren. Chemiker haben dies nun zum Vorbild genommen und einen Farbstoffstapel entwickelt, der ähnlich funktioniert wie der Lichtsammelkomplex im Photosynthese-Apparat...
Wissenschaft
Als der Mars bewohnbar war
Unsere Nachbarwelt war nicht immer der öde Wüstenplanet heutiger Tage. Es gab dort feuchte und lebensfreundliche Oasen – vielleicht sogar noch in der jüngeren geologischen Vergangenheit. von THORSTEN DAMBECK Der 21. Juli 2024 war für die Marsforschung ein besonderer Tag: Damals entdeckte der NASA-Rover Perseverance einen Felsen,...
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