Lexikon

Rechtshilfe

Rechts- und Amtshilfe
gegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der
Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Jupiter, Planet, Sonnensystem
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Jupiters gewaltsame Jugend

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Wissenschaft

Schmilzt die Finsternis?

Neue Messungen deuten darauf hin, dass die Dunkle Energie im Weltall nicht konstant bleibt, sondern abnimmt. Das hätte unabsehbare Konsequenzen für die Physik – und für die ferne Zukunft. von RÜDIGER VAAS Die Dunkle Energie ist klarerweise das größte Rätsel im Universum. Denn sie macht hinsichtlich der Energiedichte mehr als zwei...

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