Lexikon

Rechtshilfe

Rechts- und Amtshilfe
gegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der
Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Metamaterialien, Licht
Wissenschaft

Umleitung für Licht und Lärm

Tarnkappen und Tarnmäntel gehören eigentlich ins Reich von Märchen und Science-Fiction-Geschichten. Doch mit sogenannten Metamaterialien lassen sie sich tatsächlich realisieren. Und die künstlich geschaffenen Werkstoffe ermöglichen noch mehr bizarre Effekte. von REINHARD BREUER Der Begriff „meta“ ist griechisch und bedeutet „...

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Wissenschaft

Verkannte Artefakte

Lange Zeit funktionierte die moderne Bioforschung hauptsächlich reduktionistisch: Man trennte die Komponenten, die einen interessierten, aus dem Gesamtsystem heraus und studierte sie isoliert in „Einzelhaft“. Erfolgreich war das allemal: Heerscharen von Forscherinnen und Forschern, die im Labor jahrelang Proteine gereinigt oder...

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