Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Schneller im Kopf
Neurowissenschaftler verhelfen Fußballklubs mit dem Konzept der messbaren Spielintelligenz zum Erfolg. von ROLF HEßBRÜGGE Arsène Wenger ist ein anerkannter Vordenker im Fußball. Als Trainer führte er den FC Arsenal in der Saison 2003/04 ungeschlagen zum Meistertitel in der englischen Premier League – ein historisch einmaliger...
Wissenschaft
Kristalline Extremisten
Diamanten sind wegen ihrer großen Härte und Robustheit begehrt. Jetzt haben Forscher Materialien mit ähnlicher Struktur und noch extremeren Eigenschaften erzeugt. Und die könnten völlig neue Anwendungen ermöglichen. von REINHARD BREUER Diamonds are a girl’s best friend“, sang Marylin Monroe 1953 im Hollywood-Film „Blondinen...
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