Lexikon
Rechtshilfe
Rechts- und Amtshilfegegenseitige Unterstützung der Behörden, auch verschiedener Behördenzweige (Justiz, staatliche Verwaltung, Selbstverwaltung). Nach Art. 35 GG leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. – Ähnlich in
Österreich
nach Art. 22 BVerfG und §§ 37 ff. Jurisdiktionsnorm und in der Schweiz
nach Art. 122 und 123 der Bundesverfassung.
Wissenschaft
Linkshänder haben’s schwerer
Wissenswertes über Linkshänder erklärt von Dr. med. Jürgen Brater. Nicht weniger als fünf der letzten acht US-Präsidenten – Gerald Ford, Ronald Reagan, George W. Bush, Bill Clinton und Barack Obama – benutzten zum Schreiben, Smartphone-Tippen und Beim-Essen-das-Messer-Halten die linke Hand. Damit gehören sie genau wie Albrecht...
Wissenschaft
Unbekanntes Rendezvous
Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...