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24. Oktober 1974  -  Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich ...

Die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich schließen einen Vertrag über Rechtshilfe in Strafsachen. Zwischen den deutschen und französischen Justizbehörden wird ein direkter Amtsverkehr eingeführt. Bisher mussten Rechtshilfeersuchen auf diplomatischem Wege erfolgen.

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