Lexikon
Bergmannsprämie
eine seit 1980 gezahlte Prämie für Arbeitnehmer (nicht aber: die leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz) des Bergbaus für jede unter Tage verfahrene volle Schicht in Höhe von 5 Euro (bis 2006), 2,50 Euro (ab 2007); ab 2008 aufgehoben. Die B. gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung u. der Arbeitslosenhilfe. Arbeitsrechtlich gilt sie nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitgeber entnimmt die auszuzahlenden Bergmannsprämien dem Lohnsteuerbetrag, den er einzubehalten hat. Bergmannsprämien bewirken Mindereinnahmen an Lohnsteuer u. stellen somit Zuschüsse des Staates zum Entgelt für Untertagearbeiter dar.
Wissenschaft
Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier
In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...
Wissenschaft
Monströse Eruption auf der Sonne
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