Lexikon
Bergmannsprämie
eine seit 1980 gezahlte Prämie für Arbeitnehmer (nicht aber: die leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz) des Bergbaus für jede unter Tage verfahrene volle Schicht in Höhe von 5 Euro (bis 2006), 2,50 Euro (ab 2007); ab 2008 aufgehoben. Die B. gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung u. der Arbeitslosenhilfe. Arbeitsrechtlich gilt sie nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitgeber entnimmt die auszuzahlenden Bergmannsprämien dem Lohnsteuerbetrag, den er einzubehalten hat. Bergmannsprämien bewirken Mindereinnahmen an Lohnsteuer u. stellen somit Zuschüsse des Staates zum Entgelt für Untertagearbeiter dar.

Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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In Pilz gepackt
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