Lexikon

Bergmannsprämie

eine seit 1980 gezahlte Prämie für Arbeitnehmer (nicht aber: die leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz) des Bergbaus für jede unter Tage verfahrene volle Schicht in Höhe von 5 Euro (bis 2006), 2,50 Euro (ab 2007); ab 2008 aufgehoben. Die B. gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung u. der Arbeitslosenhilfe. Arbeitsrechtlich gilt sie nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitgeber entnimmt die auszuzahlenden Bergmannsprämien dem Lohnsteuerbetrag, den er einzubehalten hat. Bergmannsprämien bewirken Mindereinnahmen an Lohnsteuer u. stellen somit Zuschüsse des Staates zum Entgelt für Untertagearbeiter dar.
Ekel, Menschen
Wissenschaft

Igitt!

Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.

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Pilz, Oberfläche
Wissenschaft

In Pilz gepackt

Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...

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