Lexikon
Bergmannsprämie
eine seit 1980 gezahlte Prämie für Arbeitnehmer (nicht aber: die leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz) des Bergbaus für jede unter Tage verfahrene volle Schicht in Höhe von 5 Euro (bis 2006), 2,50 Euro (ab 2007); ab 2008 aufgehoben. Die B. gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung u. der Arbeitslosenhilfe. Arbeitsrechtlich gilt sie nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitgeber entnimmt die auszuzahlenden Bergmannsprämien dem Lohnsteuerbetrag, den er einzubehalten hat. Bergmannsprämien bewirken Mindereinnahmen an Lohnsteuer u. stellen somit Zuschüsse des Staates zum Entgelt für Untertagearbeiter dar.
Wissenschaft
Schockwellen aus der Südsee
Ein Vulkan des Pazifischen Feuerrings explodierte 2022 im Meer mitten im Inselstaat Tonga. Die Wirkung war global. Dabei griffen Phänomene wie Tsunamis und atmosphärische Wellen ineinander. von THORSTEN DAMBECK Selten schafft es das Königreich Tonga in die Schlagzeilen. Es dürfte wohl an der schieren Entfernung liegen: Tonga...
Wissenschaft
Die Suche nach Satelliten-Schwärmen
Technosignaturen um Exoplaneten: Wie sich außerirdische Zivilisationen verraten könnten. von RÜDIGER VAAS Falls es bei nahen Sternen Zivilisationen gibt, die Raumfahrt betreiben und in ihrer Technik nur etwas weiterentwickelt sind als die Menschheit heute, dann könnten diese außerirdischen Intelligenzen ihre Existenz...