Lexikon

Bergmannsprämie

eine seit 1980 gezahlte Prämie für Arbeitnehmer (nicht aber: die leitenden Angestellten gemäß Betriebsverfassungsgesetz) des Bergbaus für jede unter Tage verfahrene volle Schicht in Höhe von 5 Euro (bis 2006), 2,50 Euro (ab 2007); ab 2008 aufgehoben. Die B. gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen oder Entgelt im Sinne der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung u. der Arbeitslosenhilfe. Arbeitsrechtlich gilt sie nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts. Der Arbeitgeber entnimmt die auszuzahlenden Bergmannsprämien dem Lohnsteuerbetrag, den er einzubehalten hat. Bergmannsprämien bewirken Mindereinnahmen an Lohnsteuer u. stellen somit Zuschüsse des Staates zum Entgelt für Untertagearbeiter dar.
Geistesblitz
Wissenschaft

Wie sich Heureka-Momente ankündigen

Entscheidende Ideen für die Lösung komplexer Probleme stellen sich mitunter in Form von Geistesblitzen ein. Doch kommen solche Aha-Momente tatsächlich wie aus dem Nichts? Videoaufzeichnungen von sechs Mathematikern, die an der Tafel an herausfordernden mathematischen Problemen knobeln, zeigen, dass sich ihr Verhalten bereits in...

Wissenschaftliche Aufnahme eines kleinen Spinnentiers auf einer weißen, strukturierten Oberfläche gegen schwarzen Hintergrund.
Wissenschaft

Mit Spannung und Thermik in die Lüfte

Winzig kleine und auch gar nicht so kleine Tiere können ohne Flügel prima viele Kilometer weit und hoch fliegen. Von THOMAS ZAUNER Es fliegt und fleucht in der Atmosphäre. Luftplankton muss nicht mikroskopisch klein sein. Insekten, Spinnen und anderes Kleingetier, das durch den Wind emporgehoben wird, zählen auch dazu. Wie bei...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon