Lexikon

Betriebsrisiko

Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Hochdruck, Druck
Wissenschaft

Laborreise ins Innere der Erde

Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.

Der Beitrag Laborreise ins Innere der Erde erschien zuerst auf ...

Fischer_02.jpg
Wissenschaft

Meinung ohne Ahnung

Wer in den Jahren des Kalten Krieges zwischen Ost und West aufgewachsen ist – wie der Autor vom Jahrgang 1947 –, hat in der Schule gelernt, dass der Westen mit der Freiheit zu punkten versuchte und sie bewahren wollte, während der Osten Wert auf den Frieden legte und ihn zu garantieren schien. Nun führt Russland […]

Der...

Weitere Lexikon Artikel