Lexikon

Betriebsrisiko

Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Wissenschaft

Aufbläh-Fortbewegung entdeckt

Wie wichtige Winzlinge wandern: Forschende haben aufgeklärt, auf welche Weise scheinbar unbewegliche Vertreter des Phytoplanktons aus den Tiefen der Meere nach oben steigen und anschließend zurücksinken. Die Einzeller blähen sich demnach innerhalb von Minuten auf das Sechsfache ihrer ursprünglichen Größe auf. Dabei lagern sie...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Die DNA als zweite Geige

„Wir haben das Geheimnis des Lebens gefunden!“ Diesen Jubelschrei soll Francis Crick ausgestoßen haben, als er zusammen mit James Watson im Februar 1953 in eine Kneipe namens „Eagle“ gerannt kam, nachdem das Duo auf die Idee gekommen war, sich die Struktur des Erbmaterials DNA als Doppelhelix vorzustellen. Vermutlich hätte ihnen...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon