Lexikon
Betriebsrisiko
Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Wissenschaft
Fliegen im Magnetfeld
Wenn sich die Schwärme von Zugvögeln im Herbst auf den Weg zu ihren Winterquartieren machen, nutzen sie zur Orientierung einen inneren Kompass, der als Magnetsinn zu operieren scheint. Die Vögel verfügen über Magnetfeld-Rezeptoren, mit deren Hilfe sie den Neigungswinkel des Erdmagnetfeldes wahrnehmen können. Rotkehlchen haben...
Wissenschaft
Klimafreudliche Trunkenheit
Die Klimakrise schreitet fast ungehindert voran. Die Ergebnisse der letzten Klimakonferenz COP30 sind so dürftig, dass man sie als „Ergebnisse“ unter Anführungszeichen setzen muss. Die Einzigen, die angesichts dieser Weltlage Grund haben, um mit einem Glas Sekt anzustoßen, sind die fossile Industrie und rechte und rechtsextreme...