Lexikon

Betriebsrisiko

Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
CO2-Messung im Südpolarmeer
Wissenschaft

Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht

Der Ozean um die Antarktis ist eine wichtige Senke für Kohlendioxid. Neue Messungen zeigen nun, dass er wahrscheinlich sogar noch größere Mengen des Treibhausgases speichert als bisher angenommen. Während frühere Angaben üblicherweise auf indirekten Schätzungen beruhten, haben Forschende nun den CO2-Austausch zwischen Luft und...

Pferde beim Grasen in Serbien
Wissenschaft

Wie sich die Pferde über die Welt verbreiteten

Ausgehend von Westasien und dem Orient haben sich domestizierte Pferde in der ganzen Welt verbreitet. Eine Studie kartiert nun, auf welchen Wegen sich aus dem Orient stammende Pferde wie Araber verbreitet haben und welche genetischen Spuren sie in modernen Pferderassen hinterlassen haben. Demnach gelangten diese Pferde zum einen...

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