Lexikon
Betriebsrisiko
Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
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Wissenschaft
Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur
Sie waren die größten Wesen, die sich jemals in die Luft erhoben haben. Doch mit welcher Flugtechnik waren die großen Vertreter der Pterosaurier einst am Himmel unterwegs? Einblicke in diese Frage liefern nun besonders detailliert erhaltene Überreste von zwei Arten aus der Kreidezeit. Vergleiche von Feinstrukturen im Inneren...