Lexikon

Betriebsrisiko

Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Sonnenlicht trifft auf eine große, hexagonale Solaranlage im All mit Erde und Mond im Hintergrund.
Wissenschaft

Climate Engineering: Versuchskaninchen Erde

Mit simulierten Vulkanausbrüchen, Weltraumsegeln und künstlichen Wolken soll die Klimaerwärmung gestoppt werden. Klingt genial, ist aber extrem riskant. Von RALF STORK Der Erfindungsreichtum von uns Menschen ist einzigartig. Es gibt andere Arten, die ebenfalls Werkzeuge nutzen: Seeotter schlagen Muscheln auf Steine, um an das...

Irdischer Trabant: Heute beträgt die – aufgrund seiner elliptischen Bahn schwankende – Entfernung des Mondes 363.300 bis 405.500 Kilometer. Das war nicht immer so, denn der Abstand vergrößert sich seit Milliarden von Jahren. Das Foto machte NASA-Astronaut Jeff Williams an Bord der Internationalen Raumstation am 18. August 2016 rund 400 Kilometer über dem Atlantik.
Wissenschaft

Als die Tage kürzer waren

In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...

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