Lexikon

Betriebsrisiko

Begriff des Arbeitsrechts, klärt die Frage, wer bei Betriebsstörungen für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile einstehen muss. Ist der Arbeitnehmer zur Durchführung seiner Arbeit bereit, aber aufgrund von Umständen, die weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zu vertreten hat (z. B. Stromausfall), dazu nicht in der Lage, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen muss bzw. der Arbeitnehmer Lohn verlangen kann. In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Betriebsrisiko zu tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Betriebsstörung auf einem Streik anderer Arbeitnehmer (z. B. in einem Zuliefererbetrieb) beruht oder die Auszahlung der Löhne die Existenz des Betriebes in Frage stellen würde.
Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

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Wissenschaft

Künstliche Debatten über Künstliche Intelligenz

Von Künstlicher Intelligenz (KI) kann man in den Medien seit den 1970er-Jahren lesen oder hören – zunächst natürlich auf Englisch: Artificial Intelligence (AI) hieß das Schlagwort, und es wird historisch interessierte Menschen amüsieren, wenn sie erfahren, dass damals auch der Ausdruck „information overload“ geprägt wurde,...

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