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Bundesvermögen

das der Bundesrepublik Deutschland gehörende Verwaltungsvermögen (z. B. Gebäude) und Finanzvermögen (Betriebe, Kapitalbeteiligungen) sowie die sog. Sachen in Gemeingebrauch (Straßen, Autobahnen und Wasserstraßen). Zum Bundesvermögen gehören außerdem die Sondervermögen (ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichfonds, Bundeseisenbahnen und -post).

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