Lexikon
Chancery
[
Court of Chanceryˈtʃa:nsəri
]engl. Gerichtshof, der sich im 15. Jh. aus der königl. Kanzlei als Ergänzung zu den alten Common-Law-Gerichten herausbildete, weil das Common Law sich den neuen gesellschaftl. Verhältnissen nicht schnell genug angepasst hatte u. die großen Barone viele der etablierten Gerichte beherrschten. C. war ein königl. Gerichtshof unter Leitung des Lordkanzlers, der sich über den Rechtsformalismus des Common Law hinwegsetzte u. schnell u. effizient nach Billigkeit entschied.
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