Lexikon

Enumeratiọnsprinzip

[
lateinisch
]
Aufzählungsgrundsatz
besonders in der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Grundsatz, dass nicht in allen verfassungsrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Streitfällen die Gerichte angerufen werden können, sondern nur in den Fällen, die ausdrücklich im Gesetz aufgezählt sind. In Deutschland gilt das Enumerationsprinzip nur noch in der Verfassungsgerichtsbarkeit.
wilde Pferde
Wissenschaft

Wie Mutationen die Pferde zum Reittier machten

Pferde haben unsere Geschichte entscheidend geprägt: Ihre Domestizierung vor etwa 4500 Jahren bedeutete eine Revolution für die menschliche Mobilität, Landwirtschaft und Kriegsführung. Eine Analyse von uralten Pferdegenomen zeigt nun, welche Gene die wilden Pferde zahm und reitbar machten. Dabei spielten seltene, in den...

Gras, grün, Gigant
Wissenschaft

Der grüne Gigant

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