Lexikon

Erbanfallsteuer

besondere Art der Erbschaftsteuer, belastet im Gegensatz zur Erbnachlasssteuer nur die Erbanteile, die den einzelnen Erben zufallen, wobei auch meist der Steuersatz nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben verschieden hoch ist.

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon