Erbschaftsteuer in Deutschland
Erbschaftssteuer in der Bundesrepublik DeutschlandWert des steuerpflichtigen Erwerbs bis Euro1 | Steuersätze in % (nach Steuerklassen) |
| I | II | III |
52 000 | 7 | 12 | 17 |
256 000 | 11 | 17 | 23 |
512 000 | 15 | 22 | 29 |
5 113 000 | 19 | 27 | 35 |
12 783 000 | 23 | 32 | 41 |
25 565 000 | 27 | 37 | 47 |
über 25 565 000 | 30 | 40 | 50 |
Steuer auf den Vermögensübergang kraft Erbfalls; steuerpflichtig sind meist auch Zweckzuwendungen und Schenkungen unter Lebenden
(Schenkungsteuer). Die Erbschaftsteuer kann als
Erbanfallsteuer ausgestaltet sein. Nach
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz liegt der Steuersatz je nach Höhe der Erbschaft und nach Verwandtschaftsgrad (3 Steuerklassen) zwischen 7% und 50%. Dem Erwerber steht neben besonderen Freibeträgen für den Erwerb von Hausrat (41
000 Euro), für andere bewegliche körperliche Gegenstände (12
000 Euro) sowie für bestimmte Kunstsammlungen ein persönlicher Freibetrag zu, der im Falle des Erwerbs von Todes wegen beim Ehegatten oder Lebenspartner 500
000 Euro beträgt, bei Kindern 400
000 Euro und bei Enkelkindern 200
000 Euro, bei den übrigen Personen der Steuerklasse 1 (Eltern, Großeltern) 100
000 Euro, bei Personen der Steuerklasse 2 und 3 (u.
a. Geschwister, geschiedener Ehegatte) 20
000 Euro beträgt.
– Darüberhinaus steht dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner ein besonderer
Versorgungsfreibetrag von 256
000 Euro sowie Kindern ein Versorgungsfreibetrag je nach Alter zwischen 52
000 Euro und 10
300 Euro zu. Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an einen Ehegatten bzw. an einen eingetragenen Lebenspartner bleibt steuerfrei, sofern das Objekt 10 Jahre vom Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt wird; dies gilt auch für die Vererbung an Kinder bis zu einer Wohnfläche von 200 m
2. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu.