Lexikon

Versorgungsfreibetrag

ein Begriff des Einkommen- und des Erbschaftsteuerrechts: 1. Nach § 19 Absatz 2 EStG bleiben bei Versorgungsbezügen (Pensionen, Witwen- und Waisengeld u. a.; nicht Sozialrenten) 40% der Bezüge, höchstens 3072 Euro, steuerfrei; 2. nach § 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz wird neben den Steuerfreibeträgen ein besonderer Versorgungsfreibetrag dem überlebenden Ehegatten (256 000 Euro) sowie Kindern (je nach Alter 10 300 bis 52 000 Euro) gewährt.
Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

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