Lexikon

Grunderwerbsteuer

die Steuer auf den Eigentumswechsel von Grundstücken, eine Gliedsteuer zur Umsatzsteuer. Ausgenommen sind u. a. der Grundstückserwerb von Todes wegen und durch Schenkungen (schon durch die Erbschaftsteuer erfasst). Die Grunderwerbsteuer ist rechtlich geregelt im Grunderwerbsteuergesetz vom 17. 12. 1982 in der Fassung vom 26. 2. 1997. Danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. dem Kaufpreis). Der Steuersatz beträgt 3,5%. Steuerschuldner bei Erwerbsvorgängen sind dem Finanzamt gegenüber Veräußerer und Erwerber (als Gesamtschuldner); gewöhnlich wird allerdings unter den Beteiligten des Grundstücksgeschäftes bestimmt, dass der Erwerber allein die gesamte Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
Fischer_02.jpg
Wissenschaft

Romantische Welt

Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...

Ranis, Zlatý kůň
Wissenschaft

Die Spuren der ersten modernen Menschen

Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon