Lexikon
Grunderwerbsteuer
die Steuer auf den Eigentumswechsel von Grundstücken, eine Gliedsteuer zur Umsatzsteuer. Ausgenommen sind u. a. der Grundstückserwerb von Todes wegen und durch Schenkungen (schon durch die Erbschaftsteuer erfasst). Die Grunderwerbsteuer ist rechtlich geregelt im Grunderwerbsteuergesetz vom 17. 12. 1982 in der Fassung vom 26. 2. 1997. Danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. dem Kaufpreis). Der Steuersatz beträgt 3,5%. Steuerschuldner bei Erwerbsvorgängen sind dem Finanzamt gegenüber Veräußerer und Erwerber (als Gesamtschuldner); gewöhnlich wird allerdings unter den Beteiligten des Grundstücksgeschäftes bestimmt, dass der Erwerber allein die gesamte Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.

Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...