Lexikon
Grunderwerbsteuer
die Steuer auf den Eigentumswechsel von Grundstücken, eine Gliedsteuer zur Umsatzsteuer. Ausgenommen sind u. a. der Grundstückserwerb von Todes wegen und durch Schenkungen (schon durch die Erbschaftsteuer erfasst). Die Grunderwerbsteuer ist rechtlich geregelt im Grunderwerbsteuergesetz vom 17. 12. 1982 in der Fassung vom 26. 2. 1997. Danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. dem Kaufpreis). Der Steuersatz beträgt 3,5%. Steuerschuldner bei Erwerbsvorgängen sind dem Finanzamt gegenüber Veräußerer und Erwerber (als Gesamtschuldner); gewöhnlich wird allerdings unter den Beteiligten des Grundstücksgeschäftes bestimmt, dass der Erwerber allein die gesamte Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
Wissenschaft
Wozu ein neuer Super-Teilchenbeschleuniger?
Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN nahe Genf in der Schweiz verfügt mit dem Large Hadron Collider (LHC) seit 2008 über den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Doch inzwischen arbeiten die Teilchenphysiker längst an den Plänen für ihr nächstes Spielzeug: den „Future Circular Collider“ (FCC). Er soll...
Wissenschaft
Ein See im Stresstest
Früher war es der massive Zuwachs von Algen, heute ist es die starke Verbreitung des Stichlings und die Invasion der Quagga-Muschel: Der Bodensee hat immer neue Herausforderungen zu meistern. Limnologen untersuchen im Projekt Seewandel, ob und wie er mit den veränderten Umweltbedingungen fertig wird. von KLAUS ZINTZ Nur kurze...