Lexikon

Grunderwerbsteuer

die Steuer auf den Eigentumswechsel von Grundstücken, eine Gliedsteuer zur Umsatzsteuer. Ausgenommen sind u. a. der Grundstückserwerb von Todes wegen und durch Schenkungen (schon durch die Erbschaftsteuer erfasst). Die Grunderwerbsteuer ist rechtlich geregelt im Grunderwerbsteuergesetz vom 17. 12. 1982 in der Fassung vom 26. 2. 1997. Danach bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. dem Kaufpreis). Der Steuersatz beträgt 3,5%. Steuerschuldner bei Erwerbsvorgängen sind dem Finanzamt gegenüber Veräußerer und Erwerber (als Gesamtschuldner); gewöhnlich wird allerdings unter den Beteiligten des Grundstücksgeschäftes bestimmt, dass der Erwerber allein die gesamte Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
Autos auf einer überfluteten Straße
Wissenschaft

Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus

Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...

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Wissenschaft

Die grüne Revolution

Mittels Photosynthese wandeln Pflanzen Licht in Energie um. Forscher wollen das nachahmen – und die Natur bei der Effizienz noch übertreffen. Das wäre die Basis für einen radikal neuen Weg, um Nahrungsmittel und natürliche Rohstoffe zu gewinnen. von REINHARD BREUER Bei den Pflanzen hat die Evolution ein Meisterstück vollbracht:...

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