Lexikon

Bodenwertzuwachssteuer

besondere Form der Wertzuwachssteuer, möglich als Steuer auf den durch Veräußerung realisierten Bodenwertzuwachs (Veräußerungsgewinn) oder als Steuer auch auf nicht oder noch nicht realisierte Wertzuwächse. In Deutschland seit 1904 in zahlreichen Gemeinden, 1911 im Reichswertzuwachssteuergesetz allgemein geregelt, 1944 aufgehoben und als den Stadt- und Landkreisen zustehender Zuschlag in Höhe von 2% in die Grunderwerbsteuer übergegangen. Eine laufende Bodenwertzuwachssteuer auf nicht realisierte Wertzuwächse wird gegenwärtig in keinem westlichen Industriestaat erhoben, realisierte Wertzuwächse werden meist im Rahmen der Einkommensteuer oder besonderer Steuern auf Veräußerungsgewinne besteuert.
Wissenschaft

Höhlenkino im Flackerlicht

Feuerschein erleuchtete die Wände nicht nur für die Arbeit der Künstler, manche Werke erweckte es regelrecht zum Leben. von Rolf Heßbrügge Prähistorische Höhlenkunst liegt meist tief im Inneren von Höhlen verborgen. Ohne Beleuchtung sieht man dort kaum die Hand vor Augen, geschweige denn die Objekte an den Wänden. Die...

Planeten, Stern
Wissenschaft

Totgeglaubte leben länger

Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...

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