Lexikon
Bodenwertzuwachssteuer
besondere Form der Wertzuwachssteuer, möglich als Steuer auf den durch Veräußerung realisierten Bodenwertzuwachs (Veräußerungsgewinn) oder als Steuer auch auf nicht oder noch nicht realisierte Wertzuwächse. In Deutschland seit 1904 in zahlreichen Gemeinden, 1911 im Reichswertzuwachssteuergesetz allgemein geregelt, 1944 aufgehoben und als den Stadt- und Landkreisen zustehender Zuschlag in Höhe von 2% in die Grunderwerbsteuer übergegangen. Eine laufende Bodenwertzuwachssteuer auf nicht realisierte Wertzuwächse wird gegenwärtig in keinem westlichen Industriestaat erhoben, realisierte Wertzuwächse werden meist im Rahmen der Einkommensteuer oder besonderer Steuern auf Veräußerungsgewinne besteuert.
Wissenschaft
Amputation sorgt doch nicht für Neuverknüpfung im Gehirn
Unser Gehirn verfügt über eine neuronale Karte unseres Körpers, wobei verschiedene Regionen den unterschiedlichen Körperteilen entsprechen. Doch was geschieht mit dieser Karte, wenn wir eine Gliedmaße verlieren? Bisherige Theorien gingen davon aus, dass sich nach einer Amputation auch die Karte im Gehirn verändert. Der Bereich,...
Wissenschaft
Land unter an den Küsten
In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...
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