Lexikon

Bodenwertzuwachssteuer

besondere Form der Wertzuwachssteuer, möglich als Steuer auf den durch Veräußerung realisierten Bodenwertzuwachs (Veräußerungsgewinn) oder als Steuer auch auf nicht oder noch nicht realisierte Wertzuwächse. In Deutschland seit 1904 in zahlreichen Gemeinden, 1911 im Reichswertzuwachssteuergesetz allgemein geregelt, 1944 aufgehoben und als den Stadt- und Landkreisen zustehender Zuschlag in Höhe von 2% in die Grunderwerbsteuer übergegangen. Eine laufende Bodenwertzuwachssteuer auf nicht realisierte Wertzuwächse wird gegenwärtig in keinem westlichen Industriestaat erhoben, realisierte Wertzuwächse werden meist im Rahmen der Einkommensteuer oder besonderer Steuern auf Veräußerungsgewinne besteuert.
Müll, Erde, Fallend
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