Lexikon

Finanzierungsschätze

seit 1975 für Rechnung des Bundes begebene, im Gegensatz zu Schatzwechseln und unverzinslich Schatzanweisungen nicht für Banken, sondern ausschließlich für andere Unternehmen und private Haushalte bestimmte Schuldtitel; Laufzeit ein oder zwei Jahre, kleinste Stückelung 500 Euro. Finanzierungsschätze werden wie unverzinslich Schatzanweisungen als Abzinsungspapiere verkauft, d. h. beim Erwerb ist ein niedrigerer Betrag zu zahlen als der Nennwert. Die Rückzahlung erfolgt dagegen zum Nennwert, die sich ergebende Differenz ist die Verzinsung.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch